Der Skoda Karoq Sportline
– 24 % ggü. dt. UPE!
Lagerfahrzeug / EU Neuwagen
1.5 TSI , Benzin
EZ: 01.10.2025
7-Gang DSG Getriebe
110 kW (150 PS)
Brilliant-Silber Metallic
10 km
Skoda Karoq 1.5 TSI (110 kW) Verbrauch kombiniert 6,1 l/100km; CO2-Emissionen: 140 g/km; Co2-Klasse: E

Hauspreis
34.490,00 €/brutto
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AUSSTATTUNGSHIGHLIGHTS

Anhängevorrichtung, schwenkbar + „KESSY FULL“ + Klimaanlage Climatronic + Sportmultifunktions-Lederlenkrad, beheizbar + LED- Hauptscheinwerfer + Sitzheizung vorne + Sport-Komfortsitze vorn + Bluetooth Freisprecheinrichtung + Phonebox mit induktiver Ladefunktion + Sprachsteuerung + Wireless SmartLink + Einparkhilfe Plus vorn und hinten + Rückfahrkamerasystem + Geschwindigkeitsregelanlage + Lane Assist + Fahrprofilauswahl + LM-Felgen 7 J x 18 „Procyon“ + u.v.m. …

HAUSPREISANGEBOT

vgl. dt. UPE inkl. Überführung
45.849,00 €
Preisvorteil ggü. vgl. dt. UPE
– 24 %
Unser Hauspreis
34.490,00 €
6,1 l/100 km
8,0 l/100 km
6,0 l/100 km
6,1 l/100km
5,2 l/100km
140 g/km
E

CO₂-Klasse

Auf Grundlage der CO₂-Emissionen(kombiniert)

*Alle Werte inkl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Zulassungskosten werden separat berechnet. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Angebot gültig bis 31.03.2026, solange der Vorrat reicht oder auf Widerruf. Stand 02/2026.

**¹ Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

² Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2026 bis 2035 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

³ Für reinelektrische Fahrzeuge gilt: Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035.

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INFO: Reparatur-Arbeiten in Volkswagen-Ausstellungshalle
Service/Teiledienst: Eingang in der VW-Dialogannahme
Verkauf: Alle Verkaufsberater finden Sie im Škoda-Gebäude
Wir bitten um Ihr Verständnis!